Terminsgebühr auch ohne Terminswahrnehmung bei Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlages im Verwaltungsverfahren

Das OVG Münster hatte über einen Fall zu entscheiden, wo der Rechtspfleger vom Kostenfestsetzungsantrag eine geltend gemachte Terminsgebühr abgesetzt hat, weil die mündliche Verhandlung nicht stattgefunden hätte. Gemäß § 146 Abs. 1 u. 3 VWGO hat der Kläger Beschwerde eingelegt, über die das OVG Münster zu entscheiden hatte.  (mehr …)