Diskriminierungsfreie Überstundenregelung – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 – 8 AZR 370/24

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil vom 5. Dezember 2024 entschieden, dass tarifvertragliche Regelungen, die Überstundenzuschläge ausschließlich für das Überschreiten der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten vorsehen, Teilzeitbeschäftigte unzulässig benachteiligen können. Die Klägerin, eine in Teilzeit beschäftigte Pflegekraft, hatte geltend gemacht, Weiterlesen…