Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten

Der Kläger war alleiniger Geschäftsführer sowie Mehrheitsgesellschafter der A GmbH und hatte Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von 50 % seiner letzten Vergütung. Die zur Finanzierung der Altersversorgung abgeschlossene Lebensversicherung war im Streitjahr bereits ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag in Höhe von rund 467.000 EUR wurde getrennt vom Betriebsvermögen der A GmbH angelegt. (mehr …)

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Haftung des Geschäftsführers eingeschränkt?

Ein Urteil des BGH vom 25.01.2011 wird in Veröffentlichungen häufig falsch zitiert, nämlich dahingehend, dass die Haftung des Geschäftsführers eingeschränkt sei – dieses ist differenzierter zu betrachten.

Tatsächlich hat der BGH festgestellt, dass der GmbH-Geschäftsführer nach § 64 Satz 1 GmbHG nicht haftet, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife rückständige Umsatzsteuer und Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. (mehr …)

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