Rechtswidrige Annahme von Tatmehrheit bei Luftfahrtverstößen

Herr Jörg L. hat seinen Flug sorgfältig geplant und durchgeführt und trotzdem passiert es:

Er versieht sich in seiner Position, steigt zu früh und gerät in den Luftraum „C“ des Flughafens Hamburg. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, seit September 2009 für derartige Verstöße zuständig, erlässt einen Bußgeldbescheid. Jörg L. muss sich erst einmal setzen: (mehr …)