Deutschland hat eine neue Behörde: Am 18.09.2009 ist aufgrund des Gesetzes über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes (BAFG) vom 29.07.2009 das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit Sitz in Langen gegründet worden. Hierdurch entsteht eine völlig neue Struktur in der Organisation und Aufsicht über die Flugsicherung. Früher war die Flugsicherung eine bundeseigene Aufgabe, die auch vom Bund selbst wahrgenommen wurde. Dieses nahm schon dadurch eine markant andere Gestalt an, dass die Aufgaben der Flugsicherung aus der staatlichen Verwaltung herausgenommen wurden und an die DFS GmbH übertragen wurde. Allerdings war die DFS GmbH immer noch zu 100 % in staatlicher Hand. Im Rahmen der Regulierung hat mittlerweile aber jede Flugsicherungsorganisation das Recht, in Deutschland eine Zulassung zu erhalten. Insofern musste auch eine Aufsichtsbehörde geschaffen werden. Ähnlich wie Luftfahrtunternehmen können jetzt auch Flugsicherungsunternehmen am Markt auftreten, einige privat tätige Flugsicherungsunternehmen gibt es am Markt bereits, beispielsweise am Flughafen Mannheim. Die Bundesanstalt für Flugsicherung, kurz BAF genannt, ist nun zuständig für die Überwachung der Flugsicherung. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Sie ist aber gemäß §§ 63, 58 I Nr. 15 LuftVG auch zuständig für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Flugsicherung, also insbesondere:
– Einflug in Kontrollzonen oder Lufträume ohne Flugverkehrsfreigabe
– Abweichung von Flugverfahren
– Verlust der dauerhaften Hörbereitschaft (Lost-Kom-Fälle)
– Mangelhafte Flugvorbereitung
– Durchführung von Flügen an slotbeschränkten Flughäfen ohne Slots.
Aufgrund eines Redaktionsversehens hat die BAF dann durch § 73 LuftVG auch noch die Rolle als Widerspruchsbehörde für Widerspruchsverfahren gegen Slots erhalten.
mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg