Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Entgelterhöhungen freigestellter Betriebsratsmitglieder
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 26. November 2024 klargestellt, dass der Betriebsrat bei der Erhöhung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds kein Mitbeurteilungsrecht nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Anpassung der Vergütung auf § 37 Abs. 4 oder § 78 Satz 2 Weiterlesen…