Widerruf der Anerkennung flugmedizinischer Sachverständiger oder flugmedizinischer Zentren rechtswidrig und ohne Rechtsgrundlage

Kurzfassung eines Vortrages von Rechtsanwalt Stefan Hinners vor fliegerärztlichen Sachverständigen auf der Medizin Stuttgart am 30. Januar 2010
In einem Verwaltungsrechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig ging es im Oktober 2009 um die Frage, welche Rechtsgrundlage der Widerruf oder die Einschränkung der Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger hat. Die  Aufsicht führende Stelle hatte argumentiert, dass die Anerkennung mit Nebenbestimmungen versehen werden kann (§ 24 e Ziff. 6 LuftVZO). Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig argumentierte die zuständige Stelle, diese Nebenbestimmung sei, dass ein Teil der Sachverständigentätigkeit gar nicht ausübt werden dürfe. (mehr …)

Von Sina, vor

Unwirksamkeit einer Vertragsstraferegelung wegen Schwarzarbeit im Bauwerkvertrag

Sieht eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauwerkvertrages enthaltene Vertragsstrafenklausel vor, dass der Auftragnehmer für den Einsatz von Schwarzarbeitern eine Vertragsstrafe zu zahlen habe, stellt dies eine unangemessene Benachteiliung des Auftragnehmers dar, sofern die Vertragsstrafeklausel keine Begrenzung der verwirkten Vertragsstrafe der Höhe nach enthält. (mehr …)

Mieterhöhung gem. § 558 BGB – Überschreitung des Mittelwertes nach Wärmedämmung

Bei Mieterhöhungen gem. § 558 BGB ist es in Hamburg schwierig, den Mittelwert des Mietenspiegels zu überschreiten, wenn man für die Wohnung keine besondere Ausstattung (neues Bad, Einbauküche, Parkett o.ä.) nachweisen kann. Bisher reichte es nicht, vorzutragen, man habe eine Wärmedämmung für die Fassade vorgenommen, weil die Gerichte die pauschale Behauptung einer Energieeinsparung nicht gelten ließen. Nach Auffassung der Gerichte führt die Wärmedämmung für den Mieter zu keiner Komfortverbesserung in den Wohnräumen.

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Verpflichtung des Vermieters zur Erstellung einer „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“?

Umstritten war bisher, ob der Vermieter seinen ausziehenden Mietern eine offizielle „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ erteilen muss, wenn diese gekündigt haben und im Begriff sind, eine neue Wohnung zu suchen. Eine solche Bescheinigung beinhaltet die definitive, endgültige Erklärung des Vermieters, dass seine Mieter bei ihm keine Mietschulden mehr besitzen. Diese – oft voreilig Weiterlesen…

Von Sina, vor