Schönheitsreparaturen: Wer muss den Zustand der Wohnung bei Mietbeginn beweisen?

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin vom 18.08.2015 zum AZ: 63 S 114/14 ist unter Berücksichtigung der neuen BGH-Rechtsprechung vom 18.03.2015 bekanntlich hinsichtlich der Schönheitsreparaturverpflichtung eines Mieters immer danach zu unterscheiden, ob der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn renoviert oder unrenoviert erhalten hat.

Im vorliegenden Fall hatten die Parteien exakt um diese Frage gestritten.

Die Schönheitsreparaturklausel als solche war wirksam, doch kann sie den Mieter nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung vom 18.03.2015 natürlich nur dann zur Durchführung von Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis verpflichten, wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn tatsächlich auch frisch dekoriert erhalten hat. (mehr …)

Von Sina, vor

Schönheitsreparaturen: Bunte Wände sind nicht vertragsgerecht

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 06.11.2013 zum Aktenzeichen XIII ZR 416/12 darf ein Mieter eine Wohnung nicht in bunten Farben dekoriert zurückgeben.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Wohnung frisch dekoriert in weiß bei Mietbeginn übernommen. Bei Mietende gab er sie in kräftigen Farben dekoriert (rot/gelb/blau) zurück und stellte sich auf den Standpunkt, dies sei vertragsgerecht. (mehr …)

Von Sina, vor

Schönheitsreparaturen: Mieter darf bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen auch ohne Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen

Nach einem aktuellen BGH-Beschluss vom 11.09.2012 zum Aktenzeichen IIX ZR 237/11 hatte der BGH eine Schönheitsreparaturklausel in einem Mietvertrag zu beurteilen, die fast identisch war mit der, die er vor einigen Jahren in den Standard-Genossenschaftsverträgen schon als unwirksam kassiert hatte. (mehr …)

Von Sina, vor
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