BGH: Keine Mietminderung bei bloßer Schimmelpilzgefahr

Nach zwei aktuellen Urteilen des BGH vom 5. Dezember 2018 (VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18) hat ein Wohnraummieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter bei einer bloßen Gefahr einer Schimmelpilzbildung die Wohnung zur Beseitigung von Wärmebrücken in den Außenwänden energetisch aufbereitet (z.B. durch Anbringung einer Innendämmung), wenn die Wohnung zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den geltenden Bauvorschriften und DIN Vorgaben und den damaligen Regeln der Baukunst entsprach.

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter zweier Wohnungen geklagt, die in den Jahren 1968 bzw. 1971 unter Beachtung der damals geltenden Bauvorschriften und technischen Normen errichtet wurden. (mehr …)

Von Sina, vor

Übliche Haus- bzw. Umweltgeräusche berechtigen nicht zur Mietminderung

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Hannover vom 01.10.2014 zum Aktenzeichen 412 C 8478/13 kann ein Mieter nicht wegen jedes Geräusches, das ihn in seiner Wohnruhe stört, die Miete mindern.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Miete um 10 % gemindert, weil er in Intervallen in seiner Wohnung ein brummendes Geräusch vernahm, das in der Wand zwischen Schlafzimmer und Bad zu hören war. Mitarbeiter des Vermieters hatten sich auf die Suche nach dem Geräusch gemacht, konnten es aber nicht finden. Der Vermieter hat daraufhin die Mietminderungen eingeklagt. (mehr …)

Von Sina, vor

DIN-Norm 4109 nicht anwendbar für selbstverursachte Geräusche in der eigenen Wohnung

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Spandau vom 04.04.2014 zum Aktenzeichen 3 C 576/13 kann der Mieter die Verletzung der DIN-Norm 4109 (Geräuschgrenzwerte für Wohn- und Schlafräume: maximal 35 dB) jedenfalls dann nicht rügen, wenn er selbst Herr der Verursachen dieser Geräusche ist.

Im vorliegenden Fall besaß der Mieter zwischen Badezimmer und Schlafzimmer eine Trennwand von 6 cm Dicke, in der Wasserleitungen verliefen. Die Geräusche von laufendem Wasser aus seiner eigenen Wohnung sowie die Betätigung der Armaturen im Badezimmer, konnte er im angrenzenden eigenen Schlafzimmer hören. (mehr …)

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