Mietrecht
BGH: Keine Widerrufsbelehrung erforderlich für Mieterhöhung gemäß § 558 BGB
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 17. Oktober 2018 (VIII ZR 94/17) steht nun endgültig fest, dass ein Vermieter bei einer Mieterhöhung, die er über § 558 BGB fordert, keine Widerrufsbelehrung beifügen muss.
Hierüber war in den vergangenen Monaten Unklarheit dadurch entstanden, dass sich verschiedene Untergerichte unterschiedlich geäußert hatten. Während das Amtsgericht Hamburg und Teile der Berliner Amtsgerichte bereits die Auffassung vertreten hatten, dass keine Widerrufsbelehrung beigefügt werden muss, weil kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Verbrauchers existiert, hatten Teile der Berliner Gerichte anders entschieden und wollten den Vermieter künftig verpflichten, eine Widerrufsbelehrung beizufügen. (mehr …)