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Änderung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement ( BEM) durch das Teilhabestärkungsgesetz
Nicht ohne meine Vertrauensperson! Das Teilhabestärkungsgesetz hat in § 167 II S.2 SGB IX auch eine Änderung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement gebracht. Nun hat der betroffene Arbeitnehmer das Recht, eine Vertrauensperson beizuziehen und in das Gespräch mitzubringen. Weiterhin kann die Vertrauensperson Aushändigung der diesbezüglichen Unterlagen verlangen. Die Vertrauensperson kann z. B. Weiterlesen…