BGH: Mieter darf Einsicht in die Ablesebelege anderer Mieter nehmen

Nach einem aktuellen BGH Urteil vom 07.02.2018 zum Az.: VIII ZR 189/17 hat der BGH nunmehr die Auffassung vertreten, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Mietern bei Streit um eine Nebenkostenabrechnung auch Einsicht in die Ablesebelege der Nachbarwohnung zu gewähren.

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter bei einer Heizkostenabrechnung die Abrechnungswerte ihrer Abrechnung als nicht plausibel beanstandet und bestritten, die Wärmemenge verbraucht zu haben, da diese auffällig von der Wohnflächenverteilung abwich. Es sei unwahrscheinlich, dass in ihrer Wohnung diese Wärmemenge verbraucht worden sei. Die Mieter hatten in Vorinstanzen gefordert, dass der Vermieter ihnen zur Überprüfung der Heizkostenabrechnung auch die Ablesebelege aus den Nachbarwohnungen zur Verfügung stellt. Der Vermieter hatte sich geweigert und in den Vorinstanzen Recht erhalten.

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Betriebskosten: Keine Umlage von Verwaltungskosten auf Wohnraummieter

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.10.2017, AZ: 67 S 196/17 kann ein Vermieter gegenüber einem Wohnraummieter keine Verwaltungskosten als umlagefähige Betriebskosten geltend machen.

 

Im vorliegenden Formularmietvertrag hatte der Vermieter mit dem Mieter vereinbart, dass dieser neben einer Netto-Kalt-Miete auch eine „Verwaltungskostenpauschale“ in Höhe von „zurzeit 34,38 €“ zahlen soll. (mehr …)

Zwangsräumung: Erfolgreiche Durchsetzung durch vorheriges Verbot der Untervermietung im einstweiligen Verfügungsverfahren

Das OLG München hat per Beschluss am 04.09.2017 (AZ: 7 W 1375/17) klargestellt, dass der Vermieter einer Gewerberaumimmobilie die Möglichkeit hat, nach Erzielung eines Räumungstitels die Untervermietung der Räume an Dritte durch eine einstweilige Verfügung gegen den Hauptmieter zu unterbinden.

 

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter gegen den Mieter einer Gaststätte ein Räumungsurteil erwirkt. Als er dieses im Mai 2017 vollstrecken wollte, musste der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung abbrechen, weil er einen Untermieter vorfand. Der Untermietvertrag soll angeblich schon im November 2015 geschlossen worden sein. (mehr …)

Von Sina, vor