Allgemein
Vorsicht bei Verkauf eines Wohnmobils im Auftrag
Das OLG Oldenburg hat sich im Rahmen eines Gebrauchtwagensverkaufs in Form eines Verkaufs „im Kundenauftrag“ damit befasst, wer eigentlich Vertragspartner ist.
Es hat dem Händler klargemacht, dass bei dem zu beurteilenden Vertragsschluss für den Kunden nicht klar gewesen ist, dass hier ein Verkauf „im Kundenauftrag“ vorgelegen hätte, so dass dieser die Klage des Kunden anerkannt hat. Es ist insofern nicht einmal zu einem Urteil gekommen.
Was ist hier schiefgegangen? (mehr …)