Betriebskostenabrechnung: Kein pauschaler Ansatz für SAT-Anlage

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Saarbrücken vom 01.03.2013 zum Aktenzeichen 37 C 378/12 kann ein Vermieter in der Betriebskostenabrechnung zwar Kosten für das Kabelfernsehen umlegen, die er selbst z. B. an Kabel Deutschland zahlt, aber er kann nicht nach Abschaffung des Kabelanschlusses eine von ihm selbst auf dem Dach des Hauses installierte Gemeinschafts-SAT-Antenne mit pauschalen 10,00 € pro Monat auf die Mieter umlegen in der Hoffnung, dass sich diese Antenne auf diese Art und Weise amortisiert. (mehr …)

Von Sina, vor
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