Allgemein
Eine Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung reicht eventuell nicht für Kündigung des Mietverhältnisses
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.09.2014 zum Aktenzeichen 63 S 322/13 darf der Vermieter nach nur einer Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung nicht sofort zur fristlosen Kündigung greifen, wenn anschließend eine Miete ausbleibt. (mehr …)