Zur zeitlichen Begrenzung eines Antrags im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Untersagung des Austausches von Schlössern am noch nicht fertig gestellten Einfamilienhaus

Die Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners vertreten seit geraumer Zeit zwei private Bauherren gegen ihren Bauunternehmer. Ausgangspunkt der Mandatierung war seinerzeit die Tatsache, dass der Bauunternehmer noch nicht fällige Leistungen in Rechnung stellte und die Mandantin dazu aufforderte, diese umgehend zu begleichen, da er sich sonst nicht imstande sehe, die Baumaßnahmen fortzusetzen.

Unsere Mandanten sind auf unsere Intervention hin dieser Forderung nicht nachgekommen und haben den Bauwerkvertrag gekündigt. Gleichzeitig wurde die Herausgabe der Bauschlüssel gefordert. (mehr …)

Von Sina, vor
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