„Corona-Hilfen“ – Kontopfändung

Was passiert, wenn „Corona-Hilfen“, hiermit ist die „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ gemeint oder die Zahlungen, die als „Überbrückungshilfe I“, II oder III erfolgen, auf ein Konto gezahlt werden, das bereits vorher gepfändet worden ist? Kommt die Zahlung dann dem Pfändungsgläubiger zugute und hat der Schuldner, der wahrscheinlich dringend auf die Hilfen Weiterlesen…

BGH: Überbelastung des Gewerberaummieters: Kein Konkurrenzschutz + Betriebspflicht kann Recht zur fristlosen Kündigung des Mieters begründen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 26.2.2020 XII ZR 51/19 ist es dem Vermieter nicht gestattet, dem Mieter in einem Formularmietvertrag sowohl eine Betriebspflicht für die Räumlichkeiten wie auch eine Sortimentsbindung bei gleichzeitigem kompletten Ausschluss jeglichen Konkurrenzschutzes aufzuerlegen. Dies sei eine Überbelastung des Mieters, so der BGH. Wenn der Vermieter den Weiterlesen…

Von Sina, vor

BGH: Neue Leitlinien für die Hausmusik

In einem aktuellen Urteil zur Hausmusik vom 26.10.2018 (V ZR 143/17) hat der BGH neue Leitlinien aufgestellt, wie oft und wie lange ein Nachbar grundsätzlich Hausmusik in seinen Räumlichkeiten betreiben darf, ohne dass andere Nachbarn in Nachbarwohnungen/Nachbarhäusern zu sehr gestört werden.

Im vorliegenden Fall hatten in einer Reihenhaussiedlung die direkten Nachbarn eines Berufstrompeters gegen sein Trompetenspiel geklagt, also Eigentümer gegen Eigentümer und nicht Mieter gegen andere Mieter. (mehr …)

Von Sina, vor

BGH: Keine Widerrufsbelehrung erforderlich für Mieterhöhung gemäß § 558 BGB

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 17. Oktober 2018 (VIII ZR 94/17) steht nun endgültig fest, dass ein Vermieter bei einer Mieterhöhung, die er über § 558 BGB fordert, keine Widerrufsbelehrung beifügen muss.

Hierüber war in den vergangenen Monaten Unklarheit dadurch entstanden, dass sich verschiedene Untergerichte unterschiedlich geäußert hatten. Während das Amtsgericht Hamburg und Teile der Berliner Amtsgerichte bereits die Auffassung vertreten hatten, dass keine Widerrufsbelehrung beigefügt werden muss, weil kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Verbrauchers existiert, hatten Teile der Berliner Gerichte anders entschieden und wollten den Vermieter künftig verpflichten, eine Widerrufsbelehrung beizufügen. (mehr …)

Von Sina, vor