Kann Vermieter Studenten als Mieter jahrelang binden?

Nach dem Urteil des AG Saarbrückens vom 13.04.2015 Az. 3 C 313/15 sind AGB unzulässig, die Studenten als Mieter jahrelang binden sollen.

Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der Mieter ist Student, wovon der Vermieter bei Vertragsschluss Kenntnis hatte. Dabei wurde mit Schließung des Mietvertrags vom 01.07.2014 mittels AGB vereinbart, dass beide Seiten auf eine ordentliche Kündigung bis zum 30.09.2016 verzichten wollen. Damit wäre der Mieter über zwei Jahre an den Mietvertrag gebunden. Der Mieter kündigte das Mietverhältnis mit Schreiben vom 29.10.2014 zum 31.01.2015. Der Vermieter indes stellte auf den vertraglichen Kündigungsausschluss ab und verlangte weiterhin Mietzinszahlung. (mehr …)

Von Sina, vor

Umstellung des Umlageschlüssels für Müllgebühren

Nach dem Urteil des BGH vom 06.04.2016, Az. VIII ZR 78/15 darf der Vermieter die Umlage der Müllgebühren umstellen.

Im vorliegenden Fall stritten Mieter und Vermieterin  über die korrekte Umlage von Kosten für die Müllbeseitigung. Grundsätzlich war es so, dass die Vermieterin die Kosten in der Betriebskostenabrechnung im Verhältnis zur Wohnfläche umlegte. Seit 2008 wurden lediglich 30 Prozent nach Wohnfläche und 70 Prozent nach dem erfassten Volumen umgelegt. 2010 wurde eine Mindestmenge angesetzt, welche ebenfalls im prozentualen Verhältnis 30/70 umgesetzt worden sind. Für einen Zweipersonenhaushalt wurden folglich zehn Liter pro Woche ausgemacht, mithin 520 Liter im Jahr. (mehr …)

Von Sina, vor

Vermieter darf Fahrstuhl nicht entfernen

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 29.09.2015 zum AZ: 425 C 11160/15 darf der Vermieter eines Mehrfamilienhauses einen bisher vorhandenen Personenaufzug nicht einfach ohne Zustimmung seiner Mieter stilllegen.

 

Im vorliegenden Fall gab es im Mehrfamilienhaus des Vermieters seit 1976 einen Personenaufzug. Dieser wurde wegen Sicherheitsmängeln im Jahr 2015 außer Betrieb gesetzt, als festgestellt wurde, dass er nicht über eine Notrufvorrichtung verfügt. Da eine Nachrüstung nicht möglich war, wurde nach einer TÜV-Untersuchung die Personenbeförderung in diesem Fahrstuhl untersagt.

Einige Monate später baute der Vermieter den Fahrstuhl endgültig aus. (mehr …)

Von Sina, vor

Überbelegung durch nachträglich geborene Kinder rechtfertigt Kündigung

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 29.04.2015 zum Aktenzeichen 415 C 3152/15 darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn es erheblich überbelegt ist.

 

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter im Jahre 2011 eine 1-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von 26 m² an eine alleinstehende Person vermietet. Im Mietvertrag war hierzu festgehalten, dass der Mieter aufgrund der geringen Wohnungsgröße nicht berechtigt ist, eine weitere Person auf Dauer in die Wohnung aufzunehmen, es sei denn, es handele sich um den Ehepartner. (mehr …)

Von Sina, vor