Wohnraummiete: Falsche Selbstauskunft führt zur Kündigung

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes München vom 30.06.2015 kann ein Vermieter das Wohnraummietverhältnis kündigen, wenn der Mieter ihm eine falsche Selbstauskunft präsentiert hat.

Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter eine hochwertige Wohnung mit einer Monatsmiete von 3.700,00 € vermieten und fand hierfür einen Interessenten, der ihm vorspiegelte, ein Jahreseinkommen von über 140.000,00 € zu besitzen. (mehr …)

Von Sina, vor

BGH: Kein Verzicht auf Mangelbeseitigung/Mietminderung durch vorbehaltlose Ausübung einer Option

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 14.10.2015 zum Aktenzeichen XII ZR 84/14 verliert ein Gewerberaummieter seine Ansprüche auf Mietminderung bzw. Mangelbeseitigung nicht dadurch, dass er während der Mietzeit vorbehaltlos seine Option ausübt und das Mietverhältnis hierdurch um weitere fünf Jahre verlängert.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter vom Vermieter Gewerberäume angemietet, in denen er eine Fachklinik für Sucht-Therapie betrieb. Mietbeginn war Juni 2001, die Mietdauer betrug 10 Jahre. Im Jahre 2007 rügte der Mieter diverse Mängel und begann nach verschiedenen fruchtlosen Fristsetzungen im Februar 2012 damit, die Miete wegen dieser Mängel zu mindern. Parallel hierzu hatte der Mieter andererseits aber im Jahre 2010 das Mietverhältnis durch Ausübung einer Option zunächst um fünf Jahre verlängert. (mehr …)

Von Sina, vor

Mieterakte ist keine Personalakte: Mieter hat keinen Anspruch auf Tilgung einer Abmahnung aus seiner Mieterakte

Nach einem aktuellen Urteil des Landgericht Berlin vom 13.03.2015, Aktenzeichen 65 S 396/14, hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine unberechtigte Abmahnung zurücknimmt und aus seiner Mieterakte entfernt.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einer Wohnung seinen Mieter abgemahnt, weil er davon ausging, dass dieser sie unberechtigt gewerblich nutzt. Der Mieter konnte im Nachhinein nachweisen, dass dem nicht so war – die Abmahnung war also unberechtigt.

Der Mieter verlangt auf dem Klageweg vom Vermieter die Tilgung der Abmahnung aus seiner Mieterakte. Der Vermieter weigert sich, die Abmahnung zurückzunehmen und aus der Akte zu entfernen. Er beruft sich darauf, dass eine Mieterakte keine Personalakte ist. (mehr …)

Von Sina, vor

Vermieterbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) wird ab November 2015 wieder Pflicht

Das Bundesmeldegesetz ist geändert worden, vgl. § 19 Bundesmeldegesetz.

Ab 01.11.2015 ist die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt worden. Der Vermieter ist künftig als Wohnungsgeber wieder verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung seiner Mieter mitzuwirken. Dies bedeutet, dass sich ein Mieter beim Einwohnermeldeamt nur an- oder abmelden kann, wenn er eine entsprechende Bestätigung des Wohnungsgebers / Vermieters vorlegt. Umgekehrt ist der Vermieter verpflichtet, eine solche Bestätigung für den Mieter auszustellen, damit dieser sich an- bzw. abmelden kann.

Der Vermieter hat gem. § 19 Bundesmeldegesetz auch das Recht, durch Rückfrage bei der Meldebehörde zu klären, ob sich die meldepflichtige Person tatsächlich an- bzw. abgemeldet hat.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Wenn der Vermieter die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellt, hat er mit einem Bußgeld von bis zu € 1.000,00 zu rechnen. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss sogar mit einer Geldbuße von bis zu € 50.000,00 rechnen. (mehr …)

Von Sina, vor