Nach einem aktuellen Urteil des AG Köpenick vom 4.9.2018 (7 C 199/18) darf der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Rechtsanwalt einschalten, wenn der Mieter sich trotz diverser Mahnungen der Hausverwaltung geweigert hatte, einer Mieterhöhung zuzustimmen.
Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einer Wohnung vom Mieter über seine Hausverwaltung eine Mieterhöhung versenden lassen. Der Mieter gab die geforderte Zustimmungserklärung zu dieser Mieterhöhung nicht innerhalb der in § 558b BGB vorgesehenen Frist ab, die Hausverwaltung mahnte Zustimmung anschließend noch einmal an – ohne Erfolg.Der Vermieter schaltete daraufhin einen Rechtsanwalt ein und verklagte den Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Gleichzeitig verlangte der Mieter mit dieser Klage seine außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die Einschaltung des Anwaltes im außergerichtlichen Bereich.
Der Mieter wurde zur Zustimmung zur Mieterhöhung und auch zum Ersatz der Anwaltskosten verurteilt.
Der Mieter hat zwar eingewandt, der Vermieter habe für die außergerichtliche Tätigkeit keinen Anwalt benötigt, da der Fall einfach sei und ohne anwaltliche Hilfe zu bewältigen gewesen wäre, das Amtsgericht Köpenick sah es indes als erwiesen an, dass der Mieter spätestens nach Erhalt der Mahnung der Hausverwaltung Anlass zur Einschaltung des Rechtsanwaltes auch im außergerichtlichen Bereich gegeben hat, so dass der Mieter jetzt auch verpflichtet ist, diese außergerichtlichen Anwaltskosten zu übernehmen.
mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de