AG Köpenick: Mieter trägt Anwaltskosten bei verweigerter Mieterhöhung

Nach einem aktuellen Urteil des AG Köpenick vom 4.9.2018 (7 C 199/18) darf der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Rechtsanwalt einschalten, wenn der Mieter sich trotz diverser Mahnungen der Hausverwaltung geweigert hatte, einer Mieterhöhung zuzustimmen.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einer Wohnung vom Mieter über seine Hausverwaltung eine Mieterhöhung versenden lassen. Der Mieter gab die geforderte Zustimmungserklärung zu dieser Mieterhöhung nicht innerhalb der in § 558b BGB vorgesehenen Frist ab, die Hausverwaltung mahnte Zustimmung anschließend noch einmal an – ohne Erfolg. (mehr …)

Von Sina, vor