Hohe Anforderungen für Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 27.09.2017, AZ: VIII ZR 243/16 bleiben die Hürden für eine Verwertungskündigung hoch.
Im vorliegenden Fall hatte die V-KG im Jahre 2015 ein Gebäude gekauft und war dadurch in einen Wohnraummietvertrag eingetreten. Das Mietverhältnis selbst bestand seit dem Jahre 2012. Die V-KG war außerdem Eigentümerin des Nachbargrundstücks. Dieses Nachbargrundstück hatte sie an die S-KG verpachtet, die dort ein Modehaus betreibt. Beide Gesellschaften sind sowohl persönlich wie auch wirtschaftlich miteinander verbunden. (mehr …)