Allgemein
BGH kassiert Schriftformheilungsklauseln (§ 550 BGB)
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 27.09.2017 (AZ: XII ZR 114/16) hat der BGH entschieden, dass sämtliche Schriftformheilungsklauseln, die es üblicherweise gerade in Gewerberaummietverträgen gibt, unwirksam sind, da sie mit der nichtabdingbaren Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar sind.
Gemäß § 550 BGB bedürfen Mietverträge, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, der Schriftform und können bekanntlich trotz länger vereinbarter Laufzeit vorzeitig mit gesetzlicher Frist gekündigt werden, wenn sie einen Schriftformmangel aufweisen. (mehr …)