Gesellschafter mit Eigenbedarf

Nicht selten ist es, dass Eigentümer einer Immobilie eine Erbengemeinschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist. Hinsichtlich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) liegt dieses häufig daran, dass sich mehrere Personen mit dem gemeinsamen Ziel des Erwerbs, der Instandsetzung oder der Modernisierung eines Gebäudes zusammenfinden, da dieses für eine Person allein kostenmäßig zu aufwendig ist. Was passiert nun, wenn einer der Gesellschafter für sich oder einen Angehörigen Eigenbedarf an einer Wohnung der Immobilie geltend macht? Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist in § 573 BGB geregelt. (mehr …)

Von Sina, vor

Baum auf dem Balkon zulässig? – Umweltschutz ja, aber nicht auf dem Balkon

Nicht ganz selten ist es, dass Mieter ihren Balkon mit selbst gezogenen Bäumchen bepflanzen. Was aber passiert, wenn die Pflanze zu einem richtigen Baum heranwächst? Über den Fall, dass ein Mieter vor Jahren auf der Loggia seiner Wohnung einen Bergahorn gepflanzt hatte, der nun schon über das Dach des Hauses hinausragte, hatte kürzlich das Landgericht München (Az. 31 S 12371/16 Beschluss v. 08.11.2016) zu entscheiden. (mehr …)

Von Sina, vor

Kündigungsausschluss nicht länger als 4 Jahre – die Formulierung macht’s!

Der BGH hat in seinem Urteil vom 23.08.2016 (Az.: VIII ZR 23/16) erneut festgehalten, dass in einem Formularmietvertrag (also einem vom Vermieter vorformulierten Mietvertrag) ein Verzicht auf die ordentliche Kündigung nicht länger als für die Dauer von 4 Jahren vereinbart werden kann. Anderenfalls ist die Formulierung im Mietvertrag unwirksam und der Mietvertrag kann auch vorher gekündigt werden.

Folgender Sachverhalt lag zugrunde: (mehr …)

Von Sina, vor

Gesundheit geht vor: Notwendigkeit der Gesamtabwägung bei einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses

In seinem Urteil vom 09.11.2016, (Az. VIII ZR 73/16) beschäftigte sich der BGH mit dem Mietverhältnis einer 97 jährigen Mieterin, die seit vielen Jahren eine Wohnung bewohnte, nun aber schwer krank geworden war und in der Wohnung von einem Betreuer gepflegt wurde. Nachdem dieser den Vermieter beleidigt hatte, kündigte dieser die Wohnung fristlos und erhob Räumungsklage. Beleidigungen des Vermieters sind grundsätzlich als Grund für eine fristlose Kündigung anerkannt, § 543 Abs. 1 BGB. (mehr …)

Von Sina, vor