BGH: Überbelastung des Gewerberaummieters: Kein Konkurrenzschutz + Betriebspflicht kann Recht zur fristlosen Kündigung des Mieters begründen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 26.2.2020 XII ZR 51/19 ist es dem Vermieter nicht gestattet, dem Mieter in einem Formularmietvertrag sowohl eine Betriebspflicht für die Räumlichkeiten wie auch eine Sortimentsbindung bei gleichzeitigem kompletten Ausschluss jeglichen Konkurrenzschutzes aufzuerlegen. Dies sei eine Weiterlesen…

Von Sina, vor

Vorsicht bei Verkauf eines Wohnmobils im Auftrag

Das OLG Oldenburg hat sich im Rahmen eines Gebrauchtwagensverkaufs in Form eines Verkaufs „im Kundenauftrag“ damit befasst, wer eigentlich Vertragspartner ist.

Es hat dem Händler klargemacht, dass bei dem zu beurteilenden Vertragsschluss für den Kunden nicht klar gewesen ist, dass hier ein Verkauf „im Kundenauftrag“ vorgelegen hätte, so dass dieser die Klage des Kunden anerkannt hat. Es ist insofern nicht einmal zu einem Urteil gekommen.

Was ist hier schiefgegangen? (mehr …)

Von Sina, vor

BGH: Neue Leitlinien für die Hausmusik

In einem aktuellen Urteil zur Hausmusik vom 26.10.2018 (V ZR 143/17) hat der BGH neue Leitlinien aufgestellt, wie oft und wie lange ein Nachbar grundsätzlich Hausmusik in seinen Räumlichkeiten betreiben darf, ohne dass andere Nachbarn in Nachbarwohnungen/Nachbarhäusern zu sehr gestört werden.

Im vorliegenden Fall hatten in einer Reihenhaussiedlung die direkten Nachbarn eines Berufstrompeters gegen sein Trompetenspiel geklagt, also Eigentümer gegen Eigentümer und nicht Mieter gegen andere Mieter. (mehr …)

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BGH: Keine Widerrufsbelehrung erforderlich für Mieterhöhung gemäß § 558 BGB

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 17. Oktober 2018 (VIII ZR 94/17) steht nun endgültig fest, dass ein Vermieter bei einer Mieterhöhung, die er über § 558 BGB fordert, keine Widerrufsbelehrung beifügen muss.

Hierüber war in den vergangenen Monaten Unklarheit dadurch entstanden, dass sich verschiedene Untergerichte unterschiedlich geäußert hatten. Während das Amtsgericht Hamburg und Teile der Berliner Amtsgerichte bereits die Auffassung vertreten hatten, dass keine Widerrufsbelehrung beigefügt werden muss, weil kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Verbrauchers existiert, hatten Teile der Berliner Gerichte anders entschieden und wollten den Vermieter künftig verpflichten, eine Widerrufsbelehrung beizufügen. (mehr …)

Von Sina, vor