Allgemein
Betriebskosten: Keine Umlage von Verwaltungskosten auf Wohnraummieter
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.10.2017, AZ: 67 S 196/17 kann ein Vermieter gegenüber einem Wohnraummieter keine Verwaltungskosten als umlagefähige Betriebskosten geltend machen.
Im vorliegenden Formularmietvertrag hatte der Vermieter mit dem Mieter vereinbart, dass dieser neben einer Netto-Kalt-Miete auch eine „Verwaltungskostenpauschale“ in Höhe von „zurzeit 34,38 €“ zahlen soll. (mehr …)