Betriebskosten: Keine Umlage von Verwaltungskosten auf Wohnraummieter

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.10.2017, AZ: 67 S 196/17 kann ein Vermieter gegenüber einem Wohnraummieter keine Verwaltungskosten als umlagefähige Betriebskosten geltend machen.

 

Im vorliegenden Formularmietvertrag hatte der Vermieter mit dem Mieter vereinbart, dass dieser neben einer Netto-Kalt-Miete auch eine „Verwaltungskostenpauschale“ in Höhe von „zurzeit 34,38 €“ zahlen soll. (mehr …)

Zwangsräumung: Erfolgreiche Durchsetzung durch vorheriges Verbot der Untervermietung im einstweiligen Verfügungsverfahren

Das OLG München hat per Beschluss am 04.09.2017 (AZ: 7 W 1375/17) klargestellt, dass der Vermieter einer Gewerberaumimmobilie die Möglichkeit hat, nach Erzielung eines Räumungstitels die Untervermietung der Räume an Dritte durch eine einstweilige Verfügung gegen den Hauptmieter zu unterbinden.

 

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter gegen den Mieter einer Gaststätte ein Räumungsurteil erwirkt. Als er dieses im Mai 2017 vollstrecken wollte, musste der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung abbrechen, weil er einen Untermieter vorfand. Der Untermietvertrag soll angeblich schon im November 2015 geschlossen worden sein. (mehr …)

Von Sina, vor

Airbnb-Kündigung erst nach vorheriger Abmahnung

Nach einem aktuellen Urteil des LG Amberg vom 09.08.2017, AZ: 24 S 299/17 und einem älteren Beschluss des Landgerichts Berlin vom 27.07.2016, AZ: 67 S 154/16 kann ein Vermieter, der seinen Wohnraummieter der unzulässigen Airbnb-Vermietung überführt, das Mietverhältnis nicht sofort fristlos wegen unbefugter Untervermietung kündigen, sondern muss zunächst eine Abmahnung formulieren.

 

Im vorliegenden Fall des LG Amberg hatte der Mieter seine Wohnung über die Internet-Plattform Airbnb zur Vermietung an Feriengäste angeboten. Drei Vermietungen konnte er auf diesem Wege realisieren, bevor der Vermieter das Mietverhältnis fristlos wegen unerlaubter Untervermietung gekündigt hat.

Das Landgericht Amberg hat die Räumungsklage abgewiesen und die Kündigung für unwirksam erklärt. (mehr …)

Hohe Anforderungen für Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 27.09.2017, AZ: VIII ZR 243/16 bleiben die Hürden für eine Verwertungskündigung hoch.

 

Im vorliegenden Fall hatte die V-KG im Jahre 2015 ein Gebäude gekauft und war dadurch in einen Wohnraummietvertrag eingetreten. Das Mietverhältnis selbst bestand seit dem Jahre 2012. Die V-KG war außerdem Eigentümerin des Nachbargrundstücks. Dieses Nachbargrundstück hatte sie an die S-KG verpachtet, die dort ein Modehaus betreibt. Beide Gesellschaften sind sowohl persönlich wie auch wirtschaftlich miteinander verbunden. (mehr …)

Von Sina, vor