Zwangsräumung: Erfolgreiche Durchsetzung durch vorheriges Verbot der Untervermietung im einstweiligen Verfügungsverfahren
Das OLG München hat per Beschluss am 04.09.2017 (AZ: 7 W 1375/17) klargestellt, dass der Vermieter einer Gewerberaumimmobilie die Möglichkeit hat, nach Erzielung eines Räumungstitels die Untervermietung der Räume an Dritte durch eine einstweilige Verfügung gegen den Hauptmieter zu unterbinden.
Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter gegen den Mieter einer Gaststätte ein Räumungsurteil erwirkt. Als er dieses im Mai 2017 vollstrecken wollte, musste der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung abbrechen, weil er einen Untermieter vorfand. Der Untermietvertrag soll angeblich schon im November 2015 geschlossen worden sein. (mehr …)