Ist ein Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde erfolgreich, muss die Verwaltungsbehörde auch über die Kosten entscheiden. Hierbei sind zwei Entscheidungen zu treffen:
Ist der Widerspruchsführer durch einen Rechtsanwalt vertreten, muss die Verwaltungsbehörde darüber entscheiden, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Vorverfahren notwendig war. Die ist immer dann der Fall, wenn ein Sachverhalt nicht sofort eindeutig beantwortbare Tat- und Rechtsfragen aufwirft. Hier ist dem Widerspruchsführer, als dem Bürger aus den Gründen der Waffengleichheit zuzugestehen, dass er einen Rechtsanwalt in dem Verwaltungsverfahren beauftragen darf. Gerade im Luftrecht sind die Sachverhalte durchweg so kompliziert, dass die Zuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig notwendig ist. Immer wenn es um die Frage der Entziehung von Pilotenlizenzen, der Entziehung von Anerkennungen als Sachverständiger, um die Anerkennung eines fliegerärztlichen Sachverständigen oder die Genehmigung eines Luftfahrtunternehmens geht, werden die Sachverhalte so komplex, dass regelmäßig nur ein hochspezialisierter Luftrechtsanwalt den Sachverhalt durchschauen und bewerten kann.
Insofern ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes in diesen Fällen regelmäßig notwendig.
Wenn die Zuziehung als notwendig erachtet wurde, muss die Behörde weiter über die Kostentragungspflicht der Behörde entscheiden, die bei einem Obsiegen zu Lasten der Behörde zu gehen hat.
mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg