Das italienische Parlament hat ein Gesetz eingebracht, nach der eine Luxussteuer für Luxusgüter erhoben wird, das heißt für Autos, Flugzeuge und Motoryachten. Ist man mit einem Luftfahrzeug mehr als zwei Tage in Italien, muss man diese Luxussteuer zahlen, die mehrere 1.000,00 € ausmacht.
Eine derartige Steuer widerspricht dem geltenden Luftrecht. Insbesondere widerspricht es auch den Regelungen des EU-Vertrages zum freien Warenverkehr und dem Recht auf ungehinderte Bewegungsfreiheit innerhalb der EU.
Insofern hat es auch massive Proteste von Piloten, sämtlichen europäischen AOPAs gegeben.
Zur Zeit scheint es fraglich zu sein, ob die Steuer wirklich Bestand haben soll.
Praktisch dürfte das Steueraufkommen auch nicht sonderlich hoch werden, da kaum jemand jährlich € 4.000,00 für eine Cessna 172 bezahlen wird. Für jemanden, der einfach nur für ein paar Tage Italien bereisen will, wird dieser Betrag schon gar nicht in Betracht kommen.
Zur Zeit aber ist das Gesetz formell noch in Kraft und ein Flug nach Italien kann schnell mit einigen 1.000,00 € Steuerkosten enden. Insofern sollte man zur Zeit von einem derartigen Besuch absehen.
mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg