StandardGute Zeiten für Jugendliche, die vom Fliegen begeistert sind: Sie können die Ausbildung ohne Beschränkung durch eine Altersgrenze beginnen! Lediglich Für das Solo und die Lizenzerteilung gibt es noch eine Altersgrenze.

Nach neuem Recht, der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Teil-FCL gelten danach folgende Altersgrenzen für den Erwerb einer Pilotenlizenz:

Mindestalter                     für

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Keine                                   Beginn der Ausbildung

14 Jahre                              erster Alleinflug mit einem Segelflugzeug oder Ballon

16 Jahre                              erster Alleinflug mit einem Flugzeug, Hubschrauber oder Luftschiff

16 Jahre                               Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für Segelflugzeuge und Ballone (LAPL(S) und LAPL (B))

16 Jahre                              Segelflugzeug-Pilotenlizenz (SPL) und Ballonpilotenlizenz (BPL)

17 Jahre                               Leichtflugzeug-Pilotenlizenz LAPL für Flugzeuge und Hubschrauber (LAPL(A) und LAPL(H))

17 Jahre                              Privatpilotenlizenz (PPL)

18 Jahre                              Lizenz für Berufspiloten (CPL)

18 Jahre                              Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugzeugbesatzungen (MPL)

18 Jahre                              Lehrberechtigung (FI)

21 Jahre                              Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL)

 

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de, weitere Rechtsprechung zum Luftrecht www.luftrecht24.de

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