Gute Zeiten für Jugendliche, die vom Fliegen begeistert sind: Sie können die Ausbildung ohne Beschränkung durch eine Altersgrenze beginnen! Lediglich Für das Solo und die Lizenzerteilung gibt es noch eine Altersgrenze.
Nach neuem Recht, der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Teil-FCL gelten danach folgende Altersgrenzen für den Erwerb einer Pilotenlizenz:
Mindestalter für
___________________________________________________________________
Keine Beginn der Ausbildung
14 Jahre erster Alleinflug mit einem Segelflugzeug oder Ballon
16 Jahre erster Alleinflug mit einem Flugzeug, Hubschrauber oder Luftschiff
16 Jahre Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für Segelflugzeuge und Ballone (LAPL(S) und LAPL (B))
16 Jahre Segelflugzeug-Pilotenlizenz (SPL) und Ballonpilotenlizenz (BPL)
17 Jahre Leichtflugzeug-Pilotenlizenz LAPL für Flugzeuge und Hubschrauber (LAPL(A) und LAPL(H))
17 Jahre Privatpilotenlizenz (PPL)
18 Jahre Lizenz für Berufspiloten (CPL)
18 Jahre Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugzeugbesatzungen (MPL)
18 Jahre Lehrberechtigung (FI)
21 Jahre Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL)
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de, weitere Rechtsprechung zum Luftrecht www.luftrecht24.de