StandardVersicherer für Luftfahrt-Kasko verwenden im Allgemeinen eine Rabattklausel, nach der ein prozentualer Nachlass auf den Jahresbeitrag gewährt wird, der aber entfällt, wenn während eines Versicherungsjahres ein Schaden bezahlt werden musste, oder wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert.

Diese Klausel ist von einem Versicherungsnehmer angegriffen worden, das Verfahren ging bis zum Bundesgerichtshof. Dieser hat entschieden, dass die Rabattklausel in vollem Umfang wirksam ist und sogar weitergehend dargelegt ist, dass die Rabattklausel die Prämienhöhe unmittelbar bestimmt und damit der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, 308,309 BGB vollständig entzogen ist.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de, weitere Rechtsprechung zum Luftrecht unter www.luftrecht24.de

 

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