StandardViele Piloten stellen erst jetzt fest, dass sie nur bis zum 08.04.2014 die Möglichkeit hatten, ihre ICAO – Pilotenlizenz in eine Part-FCL- Lizenz umzuwandeln.

 

Nach Fristablauf ist aber noch nicht alles verloren. Man erhält nämlich auf Antrag einen LAPL (Leichtflugzeug-Pilotenlizenz).

 

Die Handhabung ist allerdings von Landesbehörde zu Landesbehörde etwas unterschiedlich und es hängt davon ab, ob die ICAO – Lizenz bereits abgelaufen ist oder nicht.

 

Bei einer noch gültigen Lizenz muss lediglich einen Prüfflug mit einem von der Behörde bestimmten Prüfer durchgeführt werden.

 

Bei einer abgelaufenen ICAO Lizenz muss ein Ausbildungslehrgang bei einer ATO absolviert werden und danach findet der Prüfflug statt.

Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach den Vorkenntnissen und den Fähigkeiten des Piloten und danach, wie lange die Lizenz abgelaufen ist.

 

Das der Pilot zunächst nur einen LAPL erhält, ist meistens auch kein wesentlicher Nachteil. Mit dieser Lizenz darf ein Pilot als PIC einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotor (oder Motorsegler) mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg oder weniger fliegen, wobei max. 3 Personen befördert werden bzw. max. 4 Personen an Bord sein dürfen.

Geographisch ist die Lizenz auf die Mitgliedsstaaten der EU begrenzt.

Für die meisten klägerischen Betätigungen erreicht der LAPL insoweit aus. Ein weiterer Vorteil der Lizenz: Es ist ein sehr viel einfacheres Tauglichkeitszeugnis ausreichend.

 

Die Umschulung von einem LAPL zu einer vollwertigen PPL-Lizenz ist ebenfalls mit einem überschaubaren Aufwand möglich.

 

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