Das LBA hatte zu Beginn dieses Jahres keine Einfluggenehmigungen (Permit to Fly) für US-Experimentals mehr erteilt. Dieses war dadurch ausgelöst worden, dass ein Mitarbeiter der FAA erklärt hätte, dass die FAA die US-Experimentals in Deutschland nicht überwache.

Dieses Statement ist von der FAA relativiert worden und damit werden Permit to Flys wieder erteilt, wenn ein von der FAA autorisierter Prüfer eine Jahresnachprüfung für das Luftfahrzeug bestätigt.

Die Klärung dieser Angelegenheit ist unter maßgeblichem Einsatz der AOPA zustande gekommen.

 

Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg

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