Allgemein
Vergleichswohnung muss „vergleichbar“ (von ähnlicher Größe) sein
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Kandel vom 31.10.2011 zum Az. 1 C 301/11 kann ein Vermieter zwar grundsätzlich die Miete auch durch Angabe von Vergleichswohnungen erhöhen, doch müssen die drei von ihm hierzu benannten Vergleichswohnungen tatsächlich auch vergleichbar sein. (mehr …)