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1 C 301/11

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Vergleichswohnung muss „vergleichbar“ (von ähnlicher Größe) sein

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Kandel vom 31.10.2011 zum Az. 1 C 301/11 kann ein Vermieter zwar grundsätzlich die Miete auch durch Angabe von Vergleichswohnungen erhöhen, doch müssen die drei von ihm hierzu benannten Vergleichswohnungen tatsächlich auch vergleichbar sein. (mehr …)

Von Sina, vor 14 Jahren
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