Allgemein
Mieter muss bei Schimmelbefall Gefährdung seiner Familie beweisen
Nach einem Beschluss des Kammergerichtes Berlin vom 3. Juni 2010 zum Aktenzeichen 12 U 164/09 reicht es nicht, dass ein Mieter pauschal Schimmel in seinen Räumlichkeiten behauptet und es als gerichtsbekannt voraussetzt, dass dieser Schimmel gesundheitsgefährdend ist. Im Einzelnen: (mehr …)