Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 26.10.2011 zum Aktenzeichen 13 S 41/11 erteilt ein Mieter seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung gem. § 558 BGB nicht dadurch, dass er es über Jahre zulässt, dass der Vermieter die erhöhte Miete von seinem Konto abbucht. (mehr …)