Allgemein
Keine beliebige Umstellung des Winterdienstes durch den Vermieter
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Dortmund vom 19.09.2011 zum Az. 414 C 5891/11 darf ein Vermieter den ursprünglich von den Mietern selbst durchgeführten Winterdienst nur dann in andere Hände (nämlich in die eines professionellen Unternehmens) geben, wenn er hierfür erhebliche Gründe vortragen kann. Im Einzelnen: (mehr …)