Allgemein
Sozialauswahl – grobe Fehlerhaftigkeit
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil v. 17.01.2008 – 2 AZR 405/06) hatte zu entscheiden, ob eine Sozialauswahl, die die Unterhaltsverpflichtungen der Arbeitnehmer gem. § 1 III 1 KSchG mit berücksichtigt, grob fehlerhaft ist, weil der auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Kinderfreibetrag nicht mit der tatsächlichen Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder übereinstimmt. (mehr …)