Allgemein
Vermieter muss für eine Wohnung Wärme zwischen 20 und 22 Grad liefern
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Köln vom 13.04.2012 zum Aktenzeichen 201 C 481/10 muss ein Vermieter, der eine Wohnung mit Heizung vermietet, dafür Sorge tragen, dass in der Wohnung Temperaturen von 20 bis 22 Grad in den Haupträumen und 18 bis 20 Grad in den Nebenräumen erreicht werden. Dazu muss die Temperatur auch in den einzelnen Räumen individuell regulierbar sein. (mehr …)