Allgemein
Abgesägter Baumstumpf kein Mangel der Mietsache / keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg vom 22.10.2012 zum Aktenzeichen 202 C 259/12 muss ein abgesägter Baumstumpf seitens des Vermieters in der Nähe eines Parkplatzes nicht zwingend so komplett beseitigt werden, dass man diese Fläche auch zum Abstellen von Fahrzeugen nutzen kann. (mehr …)