Allgemein
Dürfen Ermittlungsbeamte einen Bluttest anordnen?
Grundsätzlich ist für eine Blutprobenentnahme durch einen Polizeibeamten vorher die Anordnung eines Richters einzuholen, insofern gilt der „Richtervorbehalt“. Ausnahmsweise dürfen Ermittlungspersonen auch selbst eine derartige Anordnung treffen, jedoch nur dann, wenn infolge der damit verbundenen Zeitverzögerung das Untersuchungsergebnis verfälscht werden würde. (mehr …)