Diskriminierung eines Arbeitnehmers wegen unterschiedlicher Länge des Erholungsurlaubs bei zunehmendem Lebensalter

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 18.01.2011 – 8 Sa 1274/10) hatte über die Frage zu entscheiden, ob die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im „Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westphalen“ gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen.

In diesem Tarifvertrag ist geregelt, dass den Mitarbeitern bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 30 Urlaubstage, nach dem vollendeten 20. Lebensjahr 32 Urlaubstage, nach dem vollendeten 23. Lebensjahr 34 Urlaubstage und nach dem vollendeten 30. Lebensjahr 36 Urlaubstage pro Jahr zustehen. (mehr …)

Von Sina, vor