Allgemein
Dreimal vorbehaltlos gezahlt ist Zustimmung zur Mieterhöhung, auch bei ausgezogenem Mitmieter
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Mannheim vom 23.03.2012 zum Aktenzeichen 9 C 77/12 sollen drei vorbehaltlose Zahlungen auf ein Mieterhöhungsbegehren des Vermieters selbst dann eine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung sein, wenn von zwei Mietern nur noch einer in der Wohnung wohnt und sich nicht eindeutig zuordnen lässt, welcher der beiden Mieter die Zahlungen geleistet hat. (mehr …)