Allgemein
Schlechtere Aussicht ist kein Minderungsgrund
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 02.12.2011 zum Az. 9 S 236/11 kann ein Mieter die Miete nicht deshalb mindern, weil der Grundstücksnachbar an der Grundstückgrenze einen hölzernen Sichtschutzzaun montiert hat. (mehr …)