Allgemein
Streitende Mieter: Vermieter muss den Beschwerdeführer nicht nennen
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes München vom 08.08.2014 zum Aktenzeichen 463 C 10947/14 ist der Vermieter nicht verpflichtet, bei Lärmbelästigungen durch einen Mieter den oder die Mieter zu benennen, die sich beim Vermieter beschwert und um Abmahnung des Störers gebeten haben. (mehr …)