Allgemein
Zurückbehaltungsrecht an der Kaution
Unstreitig war bisher, dass der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses einen Teil der Kaution für noch nicht erteilte Nebenkostenabrechnungen einbehalten darf. Keine Entscheidung gab es bisher dazu, wie lange der Vermieter diesen Einbehalt tätigen kann. (mehr …)