Allgemein
Private Abschleppkosten sind nicht in beliebiger Höhe erstattungspflichtig
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 04.07.2014 zum Aktenzeichen V ZR 229/13 kann ein Falschparker nicht in beliebiger Höhe zum Ersatz von Abschleppkosten verpflichtet werden, die er dadurch verursacht hat, dass er auf einer privaten Parkfläche falsch geparkt hat. (mehr …)