Allgemein
Klausel „alle anfallende Mehrarbeit ist mit abgegolten“ ist unwirksam
Viele Arbeitsverträge beinhalten die Klausel, dass durch den vereinbarten Monatslohn auch etwaig angefallene Mehrarbeit mit abgegolten ist.
Das LAG Düsseldorf (Teilurteil v. 11.07.2008 – 9 Sa 1958/07) hatte einen derartigen Fall zur Entscheidung vorliegen. Der Arbeitsvertrag im zu entscheidenden Fall unterfiel den Regelungen der §§ 305 ff BGB, also der so genannten AGB-Kontrolle. Der Vertrag war mehrfach verwandt worden und war für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert. Das Landgericht hat hier entschieden, dass eine vertragliche Regelung, nach der der (arbeitsvertraglich vereinbarte) Wochen-/Monatslohn alle anfallende Mehrarbeit abgegolten ist, unwirksam ist, wenn der Vertrag der Kontrolle der §§ 305 ff unterliegt. (mehr …)