Allgemein
Testament auch für kinderlose Ehepaare ratsam
Oft sind Ehepaare der Meinung, dass sie kein Testament benötigen, wenn die Ehe kinderlos geblieben ist. Sie gehen davon aus, dass der andere Ehegatte Alleinerbe sein wird.
Diese Annahme ist jedoch unzutreffend. Eheleute sind nämlich nicht miteinander verwandt. Dies hat zur Folge, dass der hinterbliebene Ehegatte zwar das so genannte „Ehegattenerbrecht“ für sich beanspruchen kann (regelmäßig in diesen Fällen 3/4 der Erbmasse). Im Übrigen aber bleibt es bei dem „normalen“ gesetzlichen Erbrecht unter Verwandten. Wenn also noch Verwandte des verstorbenen Ehegatten leben sollten – gleich welcher Ordnung, egal also ob Geschwister, Eltern, Cousin, etc. – dann ist der nächste Verwandte gleichfalls als Erbe berufen! (mehr …)