Allgemein
Allgemeinerlaubnis für Außenstarts von Ballonen
Die Nebenbestimmung in einer Allgemeinerlaubnis für Außenstarts von Ballonen, dass Startvorgänge spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang beendet sein müssen, ist rechtswidrig. (mehr …)
Die Nebenbestimmung in einer Allgemeinerlaubnis für Außenstarts von Ballonen, dass Startvorgänge spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang beendet sein müssen, ist rechtswidrig. (mehr …)
Gutachter:
Rechtsanwalt
Stefan Hinners
Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners
Drehbahn 52, 20354 Hamburg
Telefon: 040/35 51 52-11
1. Fragestellung
Gutachtenauftrag war es, die Rechtsverhältnisse bei einer Außenlandung eines Ballons in zivilrechtlicher, öffentlich-rechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht zu prüfen. (mehr …)